Anträge und Formulare
Die in Haushalten beschäftigten Personen sind ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht und die Höhe ihres Einkommens (die Regelungen über eine geringfügige Beschäftigung gelten nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung) und unabhängig davon, ob es sich um eine ständige oder nur vorübergehende Tätigkeit handelt, kraft Gesetzes gegen Arbeitsunfall und Berufskrankheit versichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch VII SGB VII). Versicherte in diesem Sinne können alle Personen sein, die für Tätigkeiten im Privathaushalt beschäftigt werden, wie z.B. Mithilfe bei allen anfallenden Hausarbeiten, Reinemachearbeiten, Kinderbetreuung, Pflege von Kranken oder Arbeiten in Hausgärten.
Beschäftigte in Privathaushalten müssen entweder bei der Minijobzentrale oder bei uns angemeldet werden:
- Handelt sich um einen Minijob im Privathaushalt, d.h. übersteigt das Entgelt in 2025 den Betrag von 556,-€ monatlich nicht, müssen Sie den Mini-Jobber bei der Minijobzentrale anmelden.
- Liegt kein Minijob vor und ist der Privathaushalt im Saarland gelegen, melden Sie Ihre Haushaltshilfe zur Unfallversicherung bei uns an. Nach der Aufnahme in das Mitgliederverzeichnis erhalten Sie einen Beitragsbescheid, der zugleich eine Mitgliedsbescheinigung beinhaltet. Der Beitrag ist nach Erhalt des Beitragsbescheides an uns zu entrichten. Der Beitrag für 2025 beträgt 60,00 € je Versicherter. Unser Anmeldeformular zum Ausfüllen und Ausdrucken finden Sie im Downloadbereich.