Die Saarland Spielbanken und die Saarland-Sporttoto GmbH sind Spielstätten, die in den Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse Saarland fallen.
Verantwortungsvolles Spiel zu ermöglichen und die kundenorientierte Dienstleistung
bestimmen hauptsächlich die Tätigkeiten in diesem Bereich. Dabei sind die
Beschäftigten zahlreichen Gefahren und Belastungen ausgesetzt. Zusätzlich besteht
in Spielstätten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Bedrohung, Opfer eines
Raubüberfalls zu werden. Die präventiven Maßnahmen zum Schutz der
Beschäftigten, zielen daher darauf ab, die Banknotenbestände so zu sichern, dass
der Anreiz zu Überfällen nachhaltig verringert wird.
Die Unfallkasse Saarland unterstützt die Unternehmerinnen und Unternehmer
sowie die Versicherten im Bereich der Spielstätten, um ein möglichst hohes Maß an
Sicherheit und Gesundheit in ihrem Bereich sicherzustellen.

Ansprechpartnerin

Yvonne Wagner
stv. Abteilungsleiterin


Im Folgenden sind nur branchenspezifische Regelungen aufgeführt. Grundsätzliche Verpflichtungen im Arbeits- und  Gesundheitsschutz entnehmen Sie bitte den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention und der dazugehörigen Regel Grundsätze der Prävention.

DGUV Vorschrift 25
„Überfallprävention“

DGUV Regel 100-001
„Grundsätze der Prävention“

DGUV Regel 115-003
„Überfallprävention in Spielstätten“

DGUV Regel 115-004
„Branche Bürobetriebe“

DGUV Information 206-017
„Gut vorbereitet im Enrstfall! - Mit traumatischen Ereignissen im Betrieb umgehen"“